»Im Namen des Volkes«
Stückentwicklung von Susanne Frieling
Mit
Bastian Dulisch
Stella Maria Köb
Paul Trempnau
Charlotte Wollrad
Regie Susanne Frieling
Bühne, Kostüme Chani Lehmann
Dramaturgie Theresa Leopold
Regieassistenz Florian Elias Ott
Soufflage Julia Schröder
Dramaturgiehospitanz Vincent Sartorius
Technische Leitung Marcus Weide / Produktionsleitung Lisa Hartling /Produktionsleitung (in Vertretung) und Assistent der Technischen Leitung Henryk Streege / Leitung dt.2 | dt.x Tobias Gleitz /Beleuchtung Markus, Piccio, Ottmar Schmidt / Ton- und Videotechnik Steffen Knoke / Maske Frauke Schrader (Leitung), Charlen Middendorf-Tinney (Einrichtung) / Requisite Sabine Jahn (Leitung), Daniela Niehaus (Einrichtung) / Kostümausführung Ilka Kops (Leitung), Heidi Hampe, Stefanie Scholz / Malsaal Eike Hansen / Schlosserei Robin Senger, Jonas Hagenow / Dekoration Axel Ristau, Regina Nause / Tischlerei Maren Blunk
Aufführungsdauer ca. 1 Stunde und 35 Minuten, keine Pause
Probenfotos Thomas Müller
Bild- und Tonaufnahmen sind während der Vorstellung nicht gestattet.

Gefängnis-Strafe muss sein?!
Was bedeutet Strafen? Laut der Definition des Philosophen Prof. Dr. Oliver Hallichs möchten wir jemandem Leid zufügen, wenn wir Strafen. Strafen sei immer im Kontext von Interaktion und sozialen Beziehungen zu betrachten. Ereignisse wie, beispielsweise, Naturkatastrophen seien dagegen keine Strafen – sie geschehen nicht im Sinne des Strafsystems, weil es keine Rechtsperson gäbe, die die Strafe ausführe. Laut Hallich, welcher die Professur für Praktische Philosophie in Duisburg innehält, ist die Absicht Leiden zuzufügen das entscheidende, denn die Absicht Leiden zuzufügen bedeute nicht, dass man es auch schaffe sie durchzuführen.
Gefängnisse, und entsprechend ihr System des Strafens, gibt es in ihrer heutigen Form erst seit 1828. Laut dem französischen Philosophen Michel Foucault, bekannt für seine Werke über Macht und Ordnungsysteme wie »Überwachen und Strafen«, habe sich im Laufe der Jahrhunderte die Form des Strafens aus dem öffentlichen Leben ins Private transferiert. Vor der Schaffung von Gefängnissen wurden Menschen, beispielsweise Könige wie Ludwig der 16., auf öffentlichen Plätzen hingerichtet. Im Mittelalter wurden Bestrafte an den Pranger gestellt und von allen Stadtbewohnern öffentlich erniedrigt. Eine Zurschaustellung der Strafe diente der öffentlichen Genugtuung. Darüber hinaus war die körperliche Bestrafung Alltag. Durch die Einführung von Gefängnissen sollte nicht mehr der Körper bestraft werden, sondern der Geist. Der Rechtswissenschaftler Franz von Liszt formulierte im 19. Jahrhundert drei Ziele die Gefängnisse erfüllen sollten. Erstens seien Gefängnisse dazu da, Straftäter, die willig sind ihre Strafen abzusitzen, zu bessern. Für die, welche sich nicht verändern wollen im Gefängnis, dient es zur Abschreckung. Drittens sollen Straftäter verwahrt werden, die nicht die Fähigkeit haben sich zu bessern.
Nach der Perversion des Rechts in der NS-Herrschaft wurde durch das Grundgesetz in der BRD die Grundlage für die allumfassenden Menschenrechte gelegt. Die Todesstrafe wurde abgeschafft. 1977 trat das Strafvollzugsgesetz in Kraft.
Franz von Liszts Gedanken zur Strafordnung sollten in der BRD Anklang finden. Gefängnisse sollen nicht nur strafend sein, sondern der Resozialisierung von Gefangenen in die Gesellschaft dienen. Primär geht es darum, dass Gefangene im Gefängnisalltag eine Ausbildung oder ein Studium beginnen können, um somit potenziell nach ihrer Haft eine Alltagsstruktur durch einen Beruf erlangen zu können. Die psychische Gesundheit von Gefangenen ist ebenfalls ein wichtiges Standbein der Resozialisierung. Gefangene sind einer ungeheuren psychischen Gewalt durch den Freiheitsentzug ausgesetzt. Hinzu kommen noch die eigenen vorausgegangenen psychischen Probleme. Eine Aufgabe des Gefängnispersonals ist es hierbei die Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der Gesundheit zu gewährleisten, um Suizide zu verhindern. Hierbei kann die Aufrechterhaltung eines positiven Umfelds unterstützend wirken, sowie die Eingliederung von Freizeitprogrammen oder Aktivitäten. Dabei spielt auch die empathische Zuwendung zu den Gefangenen eine Rolle. Persönlichkeitsentwicklung und Autonomie sollen gefördert werden. Jeder Gefangene hat außerdem ein Anrecht auf Psychotherapie. Eine andere Möglichkeit, um die geistige Gesundheit zu gewährleisten, ist, dass jeder Gefangene auch das Recht auf eine religiöse Bezugsperson hat. Diese kann bei Bedarf zusätzlich oder ergänzend den Lebensweg erhellen und mögliche Wege aus der Hoffnungslosigkeit bieten.

Ernst Toller (»Das Schwalbenbuch«, 1923) Toller schrieb dieses poetische Werk, als er 1923 inhaftiert war.
“Ein Freund starb in der Nacht.
Allein.
Die Gitter hielten Totenwacht.
Bald kommt der Herbst.
Es brennt, es brennt ein tiefes Weh.
Verlassenheit.
Immer wird ein Tag sein
Wie der letzte,
Wie der nächste,
Immer Zeit ist ein grauer Nebel. Der setzte sich in die Poren Deiner unendlichen Sehnsucht.
Das Stückchen blauer Himmel ist gespießt von rostigen Eisenstäben, Die aus dem Gitterloch Deiner Zelle aufbrachen, Auf Dich zuwanderten
Zu
Wanderten
Zu
Wanderten…
Erst wehrtest Du Dich,
Aber die Gitterstäbe waren stärker als Du.
Nun wachsen sie in Deinen Augen,
Und wohin Du blickst,
Überall
Überall siehst Du Gitterstäbe
Noch das Kind, das im fernen, ach so fernen
Lupinenblühenden Feld spielt,
Ist gezwängt in die Gitterstäbe Deiner Augen.
Oh.
Über mir über mir,
Auf dem Holzrahmen des halbgeöffneten Gitterfensters das in meine Zelle sich neigt in erstarrter Steife, so als ab es sich betrunken hätte und im
Torkeln
Gebannt ward von einem hypnotischen Blick,
Sitzt
Ein
Schwalbenpärchen.
Sitzt
Wiegt sich! Wiegt sich!
Tanzt tanzt! Tanzt!
Ich stehe am nächtlichen Gitterfenster.
Träumend zwitschert die Schwälbin.
Geweckt vom liebenden Ruf
Regt sich leise das Schwalbenmännchen.
Ich bin nicht allein.”

Augsburg-Gablingen
Am 20.1.2026 erhob die bayerische Staatsanwaltschaft gegen die frühere Gefängnisleiterin, ihre Stellvertreterin und einem ehemaligen Mitglied der Sicherungsgruppe, Anklage. Die stellvertretende Anstaltsleiterin Zoraida Maldonado de Landauer habe ein “System der Willkür“ aufgebaut. Insgesamt soll es sich um 131 Taten gegen 102 Gefangene handeln. Die Staatsanwaltschaft werfe den Angeklagten Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung vor.
Dieser Folterskandal in der JVA Augsburg-Gablingen erschütterte die Medien. Eine Anwältin der JVA machte diese Verstöße publik.
20 Minuten lang mussten Mitarbeiter*innen der Antifolterkomission, welche für eine unangekündigte Prüfung angereist waren, warten, bis sie die JVA betreten durften. Während dieser Zeit wurden vermeintlich Missstände in der JVA Gablingen beseitigt. Über Jahre berichteten Gefangene von Folter durch JVA-Bedienstete. In den besonders gesicherten Hafträumen, den BGHs, wurden Gefangene mehrere Wochen lang eingesperrt. Diese Räume, in denen wohl auch Gefangene mit Suizidalität und weiteren psychischen Erkrankungen untergebracht wurden, wurden menschenunwürdig ausgestattet – Matratzen, Papierunterhosen und Decken wurden nicht bereitgestellt. Sie waren komplett nackt. In der Zeit im BGH durfte wohl kein Recht auf Körperhygiene geltend gemacht werden. Gefangene konnten nicht duschen oder sich waschen. Die Folge waren Exantheme, Ekzeme und ausgeprägter Juckreiz mit Kratzexkoriationen.
Gablingen mag kein Einzelfall sein, gleichwohl stellen diese Vorwürfe einen der größten Justizskandale in der bayerischen Nachkriegsgeschichte dar.
Angesichts solcher Zustände stellt sich die Frage, ob und welche Alternativen es zum Gefängnis gibt.

Gehören Gefängnisse abgeschafft?
Der ehemalige Anstaltsleiter Dr. Thomas Galli plädiert für die Abschaffung der Gefängnisse. Laut seinen Erfahrungen als Anstaltsleiter sind Gefangene, insbesondere die, welche süchtig nach Drogen sind, disziplinarischen Maßnahmen ausgesetzt. Zum Beispiel mussten sie vier Wochen in einer Isolationszelle bleiben. Für ihn sei der Arrest eine archaische Bestrafung. Suchtkranke würden dadurch nicht von ihrer Sucht loskommen und sich entsprechend nicht unbedingt bessern. Suchtprobleme führten laut Galli auch dazu, dass dieselben Menschen immer wieder ins Gefängnis kommen. Es ist ein Teufelskreis, wenn die Sucht nicht therapeutisch behandelt wird. Hier ist eines der Probleme in unserer Gesellschaft erkennbar, weshalb Gefangene immer wieder straffällig werden. Soziale und monetäre Absicherung fehlt. Viele, die das Gefängnis verlassen, haben große Schwierigkeiten wieder in einen selbstbestimmten Alltag zurückzukehren, während sie im Gefängnis einem Alltag folgen mussten und kaum Selbstbestimmungsrechte erhielten.
Mitarbeitende in JVAs haben eine hoch anspruchsvolle Arbeit zu leisten, so Galli, und die Mehrheit übe ihren Beruf kompetent aus. Doch es ist spezifisch das Thema der Resozialisierung, welchem zu wenig Beachtung geschenkt wird.
“Der Staat hat die Pflicht, das Mögliche zu tun, dass Einzelne anderen keinen Schaden zufügen. Er hat die Pflicht, dazu beizutragen, kriminelles Verhalten möglichst zu reduzieren. Und die Opfer von Straftaten haben ein Recht auf weitgehende Wiedergutmachung. Ohne staatliche Gewalt und ohne Zwang könnte unser Gemeinwesen nicht funktionieren. Dazu brauchen wir auch Strafen. Die Frage ist nur, wie wir strafen, was wir mit Strafen erreichen wollen und was wir mit diesen realisti- scherweise erreichen können. Wir müssen klug und sinnvoll strafen und dürfen uns weder von archaischen Impulsen leiten noch von Sonntagsreden beruhigen lassen.”
Galli möchte mitnichten darauf hindeuten, dass Schwerverbrecher ihre Strafe außerhalb des Gefängnisses absitzen sollen. Menschen, die anderen Menschen Schaden zugefügt haben, sollten bestraft werden. Es geht für Galli darum, ein Schlaglicht auf dieses Gefängnissystem zu werfen und Dinge in Politik und Gesellschaft zu hinterfragen. Nachdem Gefangene eingesperrt werden, geraten sie aus dem Blickfeld.
Alternativen zum Strafvollzug gibt es. In Norwegen, zum Beispiel, leben Gefangene in einem Strafgefangenendorf zusammen, wo mehrere Inhaftierte in einem Haus leben. Sie leben nach ihrer eigenen Uhr und können autonomischer dadurch leben. Ein weiteres bekanntes Gefängnis ist die norwegische Insel Bastoy, auf der Gefangene ihr eigenes Gemüse anbauen und eigene Tiere halten. Sie bekommen einmal am Tag zu essen und können ihre eigene Kleidung tragen. Von Tag eins wird ihnen ein Vertrauensvorschuss zuteil, sie übernehmen selbst Verantwortung und helfen sich gegenseitig.
Ersatzfreiheitsstrafen, zum Beispiel beim Schwarzfahren, lösen viel Kritik aus, weil die Gefängnisstrafe für die Bestrafung als zu großen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gesehen wird. Stattdessen werden Alternativen gesucht. Zum Beispiel gemeinnützige Arbeit oder die Zahlung einer Geldstrafe.
Textquellen:
https://berlinerrechtszeitschrift.de/wp-content/uploads/BRZ-1_2021_Schueppel.pdf
https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/APuZ_2021-42-43_online.pdf
https://www.br.de/nachrichten/bayern/gablinger-jva-skandal-anklagen-wohl-bis-jahresende,V0QnwEO
Oliver Hallich, Strafe, Berlin, 2021
Michel Foucault, Überwachen und Strafen, Die Geburt des Gefängnisses, Frankfurt am Main, 2012.
Thomas Galli, Weggesperrt, warum Gefängnisse niemanden nützen, Hamburg 2020.